Haus „Sonnenblume“ Großmühlingen
16 Betten
8 Doppelzimmer
• geschmackvoll eingerichtete Zimmer
• Sanitäreinrichtung im Zimmer
• Pflegebad mit Wannenlift
• gemütlicher Speise- und Aufenthaltsraum
• schöner Garten
• tägliche Beschäftigungsangebote
• Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die Heimkosten gelten ab 01.01.2017
Wie hoch ist der Eigenanteil pro Monat?
Pflegegrad | Vollst. Pflege | Kurzzeitpflege* |
Pflegegrad 2 | € 925,63 | € 572,04 |
Pflegegrad 3 | € 925,63 | € 572,04 |
Pflegegrad 4 | € 925,63 | € 572,04 |
Pflegegrad 5 | € 925,63 | € 572,04 |
*) Kurzzeitpflege wird maximal für 28 Tage pro Kalenderjahr gewährt. Zusatzkosten für individuelle Leistungen wie Friseurbesuche, Fußpflege, etc. sind vom Pflegebedürftigen zu tragen. Über die Vorraussetzungen die an eine Kurzzeitpflege gebunden sind, informieren wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch.
Mit den Änderungen des § 43c SGB XI wurde ab dem 1. Januar 2022 eine Zuschussregelung für pflegebedingte Eigenanteile in der vollstationären Pflege eingeführt.
Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein.
- Zuschuss 5 % innerhalb des ersten Jahres vollstationärer Leistungen
- Zuschuss 25 % bei mehr als 12 Monaten vollstationärer Leistungen
- Zuschuss 45 % bei mehr als 24 Monaten vollstationärer Leistungen
- Zuschuss 70 % bei mehr als 36 Monaten vollstationärer Leistungen
Hierzu beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Haus „Sonnenblume“ Großmühlingen
Gnadauer Straße 4
39221 Großmühlingen
Tel.: 039297 – 27 121
Fax: 039297 – 28 78 02
Haus „Sonnenblume“ Schönebeck
17 Betten
6 Doppelzimmer
5 Einzelzimmer
• geschmackvoll eingerichtete Zimmer
• Sanitäreinrichtung im Zimmer
• Pflegebad mit Wannenlift
• gemütlicher Speise- und Aufenthaltsraum
• schöner Garten
• tägliche Beschäftigungsangebote
• Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die Heimkosten gelten ab 01.01.2017
Wie hoch ist der Eigenanteil pro Monat?
Pflegegrad | Vollst. Pflege | Kurzzeitpflege* |
Pflegegrad 2 | € 926,60 | € 581,00 |
Pflegegrad 3 | € 926,60 | € 581,00 |
Pflegegrad 4 | € 926,60 | € 581,00 |
Pflegegrad 5 | € 926,60 | € 581,00 |
*) Kurzzeitpflege wird maximal für 28 Tage pro Kalenderjahr gewährt. Zusatzkosten für individuelle Leistungen wie Friseurbesuche, Fußpflege, etc. sind vom Pflegebedürftigen zu tragen. Über die Vorraussetzungen die an eine Kurzzeitpflege gebunden sind, informieren wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch.
Mit den Änderungen des § 43c SGB XI wurde ab dem 1. Januar 2022 eine Zuschussregelung für pflegebedingte Eigenanteile in der vollstationären Pflege eingeführt.
Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein.
- Zuschuss 5 % innerhalb des ersten Jahres vollstationärer Leistungen
- Zuschuss 25 % bei mehr als 12 Monaten vollstationärer Leistungen
- Zuschuss 45 % bei mehr als 24 Monaten vollstationärer Leistungen
- Zuschuss 70 % bei mehr als 36 Monaten vollstationärer Leistungen
Hierzu beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Haus „Sonnenblume“ Schönebeck
Friedrichstr. 28
39218 Schönebeck
Tel.: 03928 – 72 83 41
Fax: 03928 – 72 83 43